Auf Initiative der CSU-Fraktion wird Mopedfahren ab 15 auf dem Land künftig in einem Umkreis von 35 Kilometern vom Wohnort möglich sein.
Durch intensive Abstimmung der CSU-Fraktoin mit dem Innenministerium wurde die entsprechende Verordnung kurzfristig überarbeitet, so dass die neue Regelung ab sofort gilt.
Bisher war 15jährigen das Mopedfahren nur auf einzelnen, angemeldeten Strecken erlaubt.
Neu ist auch, dass künftig der Moped-Führerschein bereits ab dem Alter von 14 Jahren und 6 Monaten gemacht werden kann, so dass er dann ab dem 15. Geburtstag gilt. Voraussetzung dafür ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei den jeweiligenFahrerlaubnisbehörden beantragt werden kann. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder für Verkehrsreif erklären und darlegen, dass die ÖPNV-Verbindung am jeweiligen Wohnort nicht ausreicht.