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19.03.2020

Corona–Krise: Unterstützungsmöglichkeiten für die Wirtschaft

Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Mitteln des Bundes ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro zur Hilfe im Umfeld der Corona-Krise einrichten.

Soforthilfe des Freistaats Bayern (Regierung v. Ofr.)

  • Soforthilfe für Betriebe bis 250 Mitarbeiter (gewerbliche Unternehmen und selbständige Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern)
  • 5.000 –30.000 € pro Betrieb (abhängig von Anzahl der Mitarbeiter)
  • Zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses, die durch die Coronakrise entstanden sind
  • Infos und Antragsformular unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Anträge sind ab sofort möglich bei der Regierung von Oberfranken:

sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de

 

Kurzarbeitergeld (Agentur für Arbeit)

  • Bei Arbeitsausfall, von dem mind. 10 % (neu!) der Mitarbeiter betroffen sind
  • Weil Absatzmärkte einbrechen oder Lieferketten unterbrochen sind
  • Gilt nicht bei präventiver Freistellung!
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich

=> Ansprechpartner: Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite

 

Steuererleichterungen (Finanzamt)

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Absenkung / Aussetzung von Steuervorauszahlungen

Anträge auf Steuererleichterungen werden als Einzelfallentscheidungen durch das zuständige Finanzamt in Bamberg bearbeitet. Anträge sind in schriftlicher Form oder per Mail an poststelle.fa-ba@finanzamt.bayern.de zu richten.

Download des Antragsformulars unter https://www.finanzamt.bayern.de/Bamberg/

 

Liquiditätssicherung der Unternehmen (Hausbanken)

LfA-Kredite (BY) / KfW-Kredite (D)

  • Es greifen die vorhandenen Kreditinstrumente mit krisenbedingten Anpassungen!
  • Hohe Bundes- und Landesbürgschaften zur Absicherung von Krediten (Ausfallbürgschaften 80-90%)
  • Leichterer Zugang, höhere Haftungsfreistellungen, krisenadäquate Risikotoleranz

Ansprechpartner Firmenkundenberater der Hausbanken (Hausbankprinzip bleibt bestehen)

 

Bayernfonds „Corona“

  • Vorübergehende Beteiligung des Freistaats Bayern an Unternehmen die in Not geraten sind
  • Regionalwirtschaftlich bedeutende Unternehmen

=> Ansprechpartner: noch offen, wahrscheinlich Wirtschaftsministerium

 

Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen

  • Veranstaltungen und Versammlungen bis 19. April untersagt
  • Betriebe der Freizeitgestaltung (nicht notwendig für das tägliche Leben) bis 19. April untersagt
  • Gastronomie nur 6.00 –15.00 Uhr (außerhalb Lieferservice / Abholen) (reiner Hotelbetrieb ausgenommen)
  • Ladengeschäfte des Einzelhandels (mit Ausnahmen), Öffnung bis 30. März untersagt
  • Verlängerung der Ladenöffnungszeiten für Geschäfte mit existenziellen Gütern auf 6.00 –22.00 Uhr, Sonntags 12.00-18.00 Uhr

Ständig aktualisierte Informationen bieten die beiden Wirtschaftskammern unter:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/coronavirus-4725712

https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/coronavirus-hilfen-fuer-betriebe-informationen-fuer-teilnehmer-72,0,2491.html