Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Mitteln des Bundes ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro zur Hilfe im Umfeld der Corona-Krise einrichten.
Soforthilfe des Freistaats Bayern (Regierung v. Ofr.)
- Soforthilfe für Betriebe bis 250 Mitarbeiter (gewerbliche Unternehmen und selbständige Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern)
- 5.000 –30.000 € pro Betrieb (abhängig von Anzahl der Mitarbeiter)
- Zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses, die durch die Coronakrise entstanden sind
- Infos und Antragsformular unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Anträge sind ab sofort möglich bei der Regierung von Oberfranken:
sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
Kurzarbeitergeld (Agentur für Arbeit)
- Bei Arbeitsausfall, von dem mind. 10 % (neu!) der Mitarbeiter betroffen sind
- Weil Absatzmärkte einbrechen oder Lieferketten unterbrochen sind
- Gilt nicht bei präventiver Freistellung!
- Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich
=> Ansprechpartner: Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite
Steuererleichterungen (Finanzamt)
- Zinslose Steuerstundungen
- Absenkung / Aussetzung von Steuervorauszahlungen
Anträge auf Steuererleichterungen werden als Einzelfallentscheidungen durch das zuständige Finanzamt in Bamberg bearbeitet. Anträge sind in schriftlicher Form oder per Mail an poststelle.fa-ba@finanzamt.bayern.de zu richten.
Download des Antragsformulars unter https://www.finanzamt.bayern.de/Bamberg/
Liquiditätssicherung der Unternehmen (Hausbanken)
LfA-Kredite (BY) / KfW-Kredite (D)
- Es greifen die vorhandenen Kreditinstrumente mit krisenbedingten Anpassungen!
- Hohe Bundes- und Landesbürgschaften zur Absicherung von Krediten (Ausfallbürgschaften 80-90%)
- Leichterer Zugang, höhere Haftungsfreistellungen, krisenadäquate Risikotoleranz
Ansprechpartner Firmenkundenberater der Hausbanken (Hausbankprinzip bleibt bestehen)
Bayernfonds „Corona“
- Vorübergehende Beteiligung des Freistaats Bayern an Unternehmen die in Not geraten sind
- Regionalwirtschaftlich bedeutende Unternehmen
=> Ansprechpartner: noch offen, wahrscheinlich Wirtschaftsministerium
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen
- Veranstaltungen und Versammlungen bis 19. April untersagt
- Betriebe der Freizeitgestaltung (nicht notwendig für das tägliche Leben) bis 19. April untersagt
- Gastronomie nur 6.00 –15.00 Uhr (außerhalb Lieferservice / Abholen) (reiner Hotelbetrieb ausgenommen)
- Ladengeschäfte des Einzelhandels (mit Ausnahmen), Öffnung bis 30. März untersagt
- Verlängerung der Ladenöffnungszeiten für Geschäfte mit existenziellen Gütern auf 6.00 –22.00 Uhr, Sonntags 12.00-18.00 Uhr
Ständig aktualisierte Informationen bieten die beiden Wirtschaftskammern unter:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/coronavirus-4725712
https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/coronavirus-hilfen-fuer-betriebe-informationen-fuer-teilnehmer-72,0,2491.html