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02.11.2020

Neues Förderprogramm für Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen startet

„Wir unterstützen unsere Kitas und Kommunen bei der Bewältigung der Pandemie mit weiteren 23 Millionen Euro für Hygienemaßnahmen“

Der Freistaat unterstützt die Anschaffung von CO2-Sensoren und mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) mit 13 Millionen Euro. Für sonstige Ausstattungsgegen-stände zur Verbesserung der Hygiene (beispielsweise Desinfektionsspender und mobile Trennwände) in Kitas stehen weitere 10 Millionen Euro bereit.



Dazu MdL Holger Dremel „Unsere Einrichtungen wurden in den letzten Monaten sehr gefordert, auch was die Hygienemaßnahmen angeht. Aus der AHA-Formel ist inzwischen AHA-L geworden: Abstandhalten, Hygie-nemaßnahmen, Alltagsmaske – und Lüften. Natürlich entstehen dadurch auch höhere Kosten. Im Hinblick auf den anstehenden Winter ist es besonders wichtig, die Einrichtungen jetzt finanziell zu unterstützen und den Beschäftigten in den Kitas und den Familien mehr Sicherheit in Sachen Infektionsschutz zu geben. Ein zentrales Element ist dabei das regelmäßige Lüften. Deshalb wollen wir allen Einrichtungen auch die Anschaffung von sogenannten CO2-Sensoren ermöglichen. Den Fachkräften in den Kitas danke ich ausdrücklich für ihre herausragende und verantwortungsvolle Arbeit.“

Das Bayerische Kabinett hatte das Programm am 1. Oktober 2020 beschlossen. Deshalb können auch Anschaffungen, die ab dem 1. Oktober getätigt wurden, rück-wirkend gefördert werden. Die Mittel werden entsprechend der Zahl der betreuten Kinder gleichmäßig auf die bayerischen Gemeinden verteilt. Diese entscheiden, wie die Mittel innerhalb ihrer Kommune auf die verschiedenen Träger verteilt werden. Für HPTs wird ein CO2-Sensor pro Gruppe finanziert.

CO2-Sensoren messen die CO2-Konzentration und melden, wann eine Lüftung der Räume erforderlich ist. Mobile Raumluftreinigungsgeräte können für Betreuungs-räumlichkeiten angeschafft werden, die nicht ausreichend gelüftet werden können, weil beispielsweise nur ein Oberlicht vorhanden ist. Unter Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene fallen beispielsweise Desinfektionsmittel, kontaktlose Fieberthermometer oder Schutzmasken. Die entsprechende Förderrichtlinie ist ab sofort unter folgendem Link abrufbar: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-615/.