Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

28.04.2021 | Quelle: BAG

Verlängerung Soforthilfe Reisebusbranche




Foto: Pixabay

In Kürze wird eine Verlängerung der Richtlinie über die vorübergehende Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bekanntgegeben, welche inhaltlich und zeitlich an die Billigkeitsrichtlinie vom 31. März 2021 anknüpft, in dem sie für die Monate Juli 2020 bis einschließlich Dezember 2020 Ausgleichszahlungen für Vorhaltekosten für Kraftomnibusse vorsieht, die im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Bewilligungsbehörde ist erneut das Bundesamt für Güterverkehr (nachfolgend Bundesamt). Anträge können ab dem 28. April 2021, 09.00 Uhr bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Ausgleichzahlung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen und bescheidreifen Antragseingangs bewilligt, solange Haushaltsmittel verfügbar sind (sog. Prioritätsprinzip).

Das Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass für die mit der Ausgleichszahlung beantragten Vorhaltekosten keine anderweitigen staatlichen COVID-19-bedingten Unterstützungsleistungen durch den Bund oder ein Bundesland, wenn sich der Zeitraum der hier vorgesehenen Ausgleichszahlung mit dem der anderweitig gewährten Unterstützungsleistungen deckt oder überschneidet, in Anspruch genommen sein dürfen.