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28.03.2023

Bayern übernimmt GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Vereinen

Der Freistaat Bayern wird in Zukunft die GEMA-Gebühren für Musikveranstaltungen von ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen übernehmen. Das hat jetzt das Kabinett beschlossen. Für diese neuartige Form der Förderung des Ehrenamts werden jährlich 1,5 Million Euro bereitgestellt.

 

„Ich begrüße diesen Beschluss sehr, denn er erleichtert auch unseren Ehrenamtlichen im Landkreis Bamberg die Organisation von Musikveranstaltungen“, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Holger Dremel, der sich selbst ehrenamtlich in mehreren Vereinen engagiert: „Um Musikveranstaltungen durchführen zu können, soll für die Veranstalter künftig nur eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA sowie die Meldung der Veranstaltung erforderlich sein. Voraussetzung ist, dass kein Eintritt verlangt wird.“



Die Erleichterung für die Ehrenamtlichen betrifft allein im Jahr 2023 rund 47.000 Veranstaltungen in ganz Bayern. Der Pauschalvertrag mit der GEMA soll Veranstaltungen sowohl mit Tonträgern als auch mit Livemusik und sowohl in Räumlichkeiten als auch im Freien mit bis zu 300 qm Veranstaltungsfläche umfassen. Die Laufzeit des Pauschalvertrages, der vom Landtag im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2023 beschlossen werden soll, beträgt zunächst vier Jahre.

Ob bestehende Vergünstigungen bei der GEMA für einzelne Bereiche, wie zum Beispiel bereits bestehende Pauschal- oder Rahmenverträge, von dem neuen Pauschalvertrag mit umfasst werden, soll in den Verhandlungen mit der GEMA noch geklärt werden. „Entscheidend ist, dass unsere ehrenamtlichen Vereine und Organisationen in Zukunft wesentlich weniger organisatorischen Aufwand bei Veranstaltungen haben werden“, betonte Holger Dremel: „Das erleichtert ihnen deren Durchführung sehr“.

Am 27. März 2023 wurden die Kriterien zwischen der GEMA und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt:

Vereinssitz in Bayern

Nur eingetragene Vereine, deren offizieller Sitz in Bayern liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.

Bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr

Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen können Sie nach den üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind.

Kein Eintritt

Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt.

Maximal 300 qm Fläche

Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 300 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.

Ehrenamt

Der Freistaat Bayern übernimmt die Lizenzkosten für Vereine, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft. Aber wenn Sie etwa als Sportverein Ihren Trainer/-innen ein Gehalt bezahlen, gilt die Pauschale für Sie nicht.

Gemeinnützigkeit

Der Vertrag gilt für Vereine, die nur „gemeinnützige Zwecke“ verfolgen. Ob das auf Ihren Verein zutrifft, steht meistens in Ihrer Vereinssatzung. Entscheidend ist der entsprechende steuerliche Freistellungsbescheid gemäß § 52 Abs. 1 AO.

Wo die Pauschale gilt – und wo nicht

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
  • Live-Musik und/oder Musik von Trägern wie CDs oder MP3
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 300 qm);

z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen.

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt