Digitale Kleinstsupermärkte dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
Das Bayerische Kabinett hat heute Änderungen zum Ladenschlussgesetz auf den Weg gebracht. Bayern war bisher das einzige Bundesland, in dem noch das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG) aus dem Jahr 1956 galt, das letztmalig im Jahr 2003 inhaltlich angepasst wurde.