Novelle des Feuerwehrgesetzes beschlossen: Altersgrenze für Aktive wird auf 67 Jahre erhöht
„Ich freue mich sehr, dass die von vielen Feuerwehrleuten geforderte Erhöhung der Altersgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre kommt“, so Holger Dremel, Innenpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion zur vom Landtag jetzt beschlossenen Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Sie tritt bereits am 16. Juli 2025 in Kraft:
„Mit dieser Novelle haben wir wichtige Weichen für die Zukunft unserer Freiwilligen Feuerwehren gestellt, in denen 320.000 Männer und Frauen ehrenamtlich eine hervorragende Arbeit zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger machen! Ganz herzlichen Dank dafür!“
Ziel: Auch in Zukunft genügend Feuerwehrleute gewinnen!
Mit der Novelle werden die Rahmenbedingungen für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren optimiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. „Das ist die Voraussetzung dafür, um auch in Zukunft genügend Freiwillige gewinnen zu können“, betonte der Landtagsabgeordnete.
Erfreulich sei, so Holger Dremel, dass alle beteiligten Ausschüsse, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren, einstimmig und ohne Änderungen für die Novelle gestimmt haben: „Das belegt die hohe Akzeptanz der maßgeblich von der CSU vorgeschlagenen Änderungen. Insbesondere mit der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst von 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von aktuell 67 Jahren wird der höheren Lebenserwartung und der besseren Fitness der über 60-Jährigen Rechnung getragen.
Weitere Änderungen des Gesetzes beinhalten unter anderem eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene, Neuerungen beim Kostenersatz bei Fehlalarmen durch sogenannte eCall-Notrufe sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs finden Sie auf https://www.stmi.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/