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20.05.2025

BAYERN FEIERT ab jetzt EINFACHER!

Der Alkoholausschank auf Volksfesten, Märkten und Vereinsfeiern wird künftig deutlich einfacher im Genehmigungsaufwand. "Eine gute Nachricht für Schausteller, Vereine und Wirte", freut sich der Landtagsabgeordnete Holger Dremel.

Wirte, Schausteller und Vereine haben künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht.
Mit der Reform wird der Alkoholausschank bei Volksfesten, Märkten und Vereinsveranstaltungen deutlich einfacher.

Im Konkreten:
✅ Keine Gebühr mehr für die Gestattung.
✅ Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn die Kommune keine Einwände binnen 2 Wochen erhebt.
✅ Antragstellung künftig auch digital möglich.
✅ Reisegewerbekarte oder Gaststättenerlaubnis reichen als Nachweis.
✅ Vereine gelten automatisch als zuverlässig, wenn es bei früheren Festen keine Probleme gab.

"Das ist echter Bürokratieabbau mit Wirkung – für mehr Vertrauen, weniger Aufwand und ein starkes Ehrenamt. Unsere Vereine und Wirte sind keine Risiken – sie sind Seele und Pulsschlag bayerischer Lebensart!", so MdL Holger Dremel.